Der Ablauf

Nachdem Sie einen Antrag auf Beratung gestellt haben, wird eine Kollegin / ein Kollege des FBZ mit Ihnen in einem Erstgespräch den genauen Beratungsauftrag klären und mit Ihnen einen Zeitrahmen für die Beratung festlegen.

 

In einer zweiten Phase werden u.a. mit Hilfe von Unterrichtshospitation und Förderdiagnostik gemeinsam Förderansätze entwickelt, die im Unterricht ausprobiert und evtl. implementiert werden können.

 

Gemeinsam werden nun ziel- und ergebnisorientierte Förderkonzepte in einem Förderplan festgeschrieben.

 

Nach einem festgelegten Zeitraum bieten wir Nachgespräche an, um miteinander zu überlegen, inwieweit die gemeinsam entwickelten Förderkonzepte Früchte tragen.

 

Der Beratungsprozess wird mit Hilfe des Beratungsberichtes bzw. des Beratungsberichtes im Bereich sozial-emotionaler Entwicklung dokumentiert und abgeschlossen.

Beratung findet stets nachfrage-, bedarfs-, zielorientiert und auf Augenhöhe statt. Nur gemeinsam ist es möglich, ein für den Unterricht passendes Förderkonzept zu entwickeln.

 

Alle Phasen der Beratung werden dokumentiert. Diese Dokumentationen können nach Beendigung des Beratungsauftrages selbstverständlich allen Antragstellern zur Verfügung gestellt werden.